Datenschutz-ABC: W wie Widerspruchsrecht
Stephan Römer | 23. August 2018 | Informationssicherheit - Datenschutz

Dank des Widerspruchrechts kann die betroffene Person jederzeit und kostenlos der Datenverarbeitung widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen sie dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Außerdem kann der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprochen und zusätzlich die Sperrung der Daten verlangt werden.

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Über den Autor

Stephan Römer

Stephan Römer ist seit 1999 als Senior BI-Berater überwiegend bei internationalen Konzernen tätig gewesen. Er war dabei erfolgreich in leitenden Positionen und als Berater in verschiedenen Projekten tätig. Sein breites Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Analyse von Kundenanforderungen, Konzeption, Optimierung und Implementierung von neuen oder bestehenden BI-Anwendungen. Seit 2016 ist er als Management Consultant bei der German Management Consulting in den Bereichen HR, Vertrieb, Business Development, interne Prozesse sowie dem Datenschutz tätig.