Dank des Widerspruchrechts kann die betroffene Person jederzeit und kostenlos der Datenverarbeitung widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen sie dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Außerdem kann der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprochen und zusätzlich die Sperrung der Daten verlangt werden.
Datenschutz-ABC: W wie Widerspruchsrecht
Stephan Römer |
23. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
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