Bei besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeld-Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Aber auch der Katalog von weniger gewichtigen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) führt Geldbußen von bis zu 10 Millionen EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs an, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Besonders wichtig hierbei ist: Bußgelder müssen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Datenschutz-ABC: S wie Sanktionen
Stephan Römer |
19. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
Kommentare
Suche
Über den Autor
Auch Interessant