Datenschutz-ABC: S wie Sanktionen
Stephan Römer | 19. August 2018 | Informationssicherheit - Datenschutz

Bei besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeld-Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Aber auch der Katalog von weniger gewichtigen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) führt Geldbußen von bis zu 10 Millionen EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs an, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Besonders wichtig hierbei ist: Bußgelder müssen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

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Über den Autor

Stephan Römer

Stephan Römer ist seit 1999 als Senior BI-Berater überwiegend bei internationalen Konzernen tätig gewesen. Er war dabei erfolgreich in leitenden Positionen und als Berater in verschiedenen Projekten tätig. Sein breites Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Analyse von Kundenanforderungen, Konzeption, Optimierung und Implementierung von neuen oder bestehenden BI-Anwendungen. Seit 2016 ist er als Management Consultant bei der German Management Consulting in den Bereichen HR, Vertrieb, Business Development, interne Prozesse sowie dem Datenschutz tätig.