Personenbezogene Daten müssen nach Ablauf des Zweckes unwiderruflich gelöscht werden, sollte keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gelten.
Datenschutz-ABC: L wie Löschung
Stephan Römer |
12. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
Kommentare
Suche
Über den Autor
Auch Interessant