Bestimmte Datenarten, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Datenkategorien bezeichnet werden, werden gegenüber „generellen“ personenbezogenen Daten besonders geschützt in dem ihre Verarbeitung an noch strengere Voraussetzungen geknüpft wurde. Zu den besonderen Datenkategorien zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Datenschutz-ABC: K wie (Besondere) Kategorien
Stephan Römer |
11. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
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