Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung fest, sind sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemeinsam Verantwortliche. Sie werden auch Joint Controller genannt.
Datenschutz-ABC: J wie Joined Controllership
Stephan Römer |
10. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
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