Die Verarbeitung personenbezogener Daten beruht auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, des Treu und Glaubens sowie der Transparenz. Hierzu zählen unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung.
Datenschutz-ABC: G wie Grundsätze
Stephan Römer |
7. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
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