Die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist nichts anderes wie die bisher bekannte Vorabkontrolle und dient der Bewertung von Risiken und deren möglichen Folgen für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Dabei werden bei besonders sensiblen Daten die Risiken für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen geprüft und am Ende eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung abgegeben.
Datenschutz-ABC: F wie Folgeabschätzung
Stephan Römer |
6. August 2018 |
Informationssicherheit - Datenschutz
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