Datenschutz-ABC: E wie Erlaubnis
Stephan Römer | 5. August 2018 | Informationssicherheit - Datenschutz

Ohne Erlaubnis geht gar nichts! Die DSGVO ist als „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ ausgelegt. Das heißt: Gibt es keine spezielle Erlaubnis dürfen personenbezogene Daten nicht erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden. Eine „Erlaubnis“ kann ein zum Beispiel ein Gesetz (Aufbewahrungspflichten), berechtigte Interessen des Verarbeiters (Kontaktformulare auf Homepage) oder eine Einwilligung des Betroffenen (Aufheben von Bewerberdaten ‚für später‘) sein.

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Über den Autor

Stephan Römer

Stephan Römer ist seit 1999 als Senior BI-Berater überwiegend bei internationalen Konzernen tätig gewesen. Er war dabei erfolgreich in leitenden Positionen und als Berater in verschiedenen Projekten tätig. Sein breites Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Analyse von Kundenanforderungen, Konzeption, Optimierung und Implementierung von neuen oder bestehenden BI-Anwendungen. Seit 2016 ist er als Management Consultant bei der German Management Consulting in den Bereichen HR, Vertrieb, Business Development, interne Prozesse sowie dem Datenschutz tätig.